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Glossar

A

alternative Finanzierungsformen

Sie dienen als Ergänzung zur klassischen Kreditfinanzierungsform und kann grundsätzlich kurz, mittel und langfristig durchgeführt werden. Kreditersetzende Maßnahmen sind z. B. das Leasing, das Factoring und die Forfaitierung. Das Contracting ist ebenfalls eine alternative Finanzierungsform, wobei der Finanzierer auch gleichzeitig der Eigentümer des Investitionsobjekts bleibt und wesentlich die zusätzlichen Dienstleistungen neben der Finanzierung sind (Anlagenplanung, Betrieb und Monitoring).  

 

Anlagencontracting

Optimierung der Energie- und Gebäudetechnik, Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb von Energieanlagen zum Energieein- und Nutzenergieverkauf.  

 

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B

Baukostenzuschuss

Der Baukostenzuschuss kann als Einmalzahlung eines Kunden an den Wärme- bzw. Stromlieferanten zur Verringerung dessen Investitionsrisikos angesehen werden.  

 

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C

Contracting

vom englischen tocontractabgeleitet,meint im Allgemeinen die Übertragung von eigenen Aufgaben auf einen Dienstleister. Im Bereich der Energieerzeugung und Lieferung bedeutet das, dass die Eigenaufgabe Strom-, Wärme- oder Kälteversorgung durch einen Energieliefercontractor ausgeführt wird. Dies beinhaltet die Lieferung der energetischen Outputs (z. B. Wärme, Kälte, Strom, Dampf oder Druckluft) aber auch die Planung, die Lieferung, die Errichtung, die Finanzierung und den Betrieb, der zugehörigen technischen Anlagen.  

 

Contractinggeber

Der Contractor ist ein Unternehmen, welches auf die Energielieferung oder Einsparung spezialisiert ist. Dies sind insbesondere Wärme, Kälte, Dampf, Strom und Druckluft. Das Unternehmen führt eigenständig gewerbliche Contractingprojekte durch. [siehe DIN 8930-5 Nr. 3.2]  

 

Contractingmodell

vertragstechnisches Konzept und Leistungsumfang eines Contractingvorhabens  

 

Contractingnehmer

Der Contractingnehmer ist der Empfänger der Contractingleistung.  

 

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E

Energieeinsparcontracting

Optimierung der Energie- und Gebäudetechnik, Planung, Finanzierung, Errichtung und Betrieb von Energieanlagen zum Energieein- und Nutzenergieverkauf, garantierte Verbesserung (Energieeinsparung, Wirtschaftlichkeit)  

 

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F

fixe Vergütung

dient der Amortisation der Investition für den Contractor und deckt dessen Verwaltungsgemeinkosten ab. Siehe Grundpreis  

 

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T

Teilcontracting

Der Contractor betreibt vorhandene und durch den Contractingnehmer selbst bereitgestellte technische Anlagen. Er übernimmt dabei den Service, die Wartung und vor allem auch kaufmännischen Aufgaben für den Eigentümer der technischen Anlagen. Dies kann z. B. im privaten und gewerblichen wohnwirtschaftlichen Bereich genutzt werden.  

 

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V

variable Vergütung

Kosten für die tatsächlich verbrauchte Energie (Einsatz von Strom oder Gas) siehe Arbeitspreis  

 

Vollcontracting

Der Contractor plant, errichtet und betreibt die Energieerzeugungsanlagen und führt den Service, die Wartungen und die kaufmännischen Aufgaben eigenverantwortlich durch.  

 

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W

Wärmepreis

Der Wärmepreis ist in der Regel projektbezogen und gilt als der kalkulierte Preis für die Bereitstellung von Wärme. Üblicherweise wird der Wärmepreis aufgesplittet in eine verbrauchsunabhängige (fixe) und eine verbrauchsabhängige (variable) Teilvergütung.  

 

Witterungsbereinigung

Die tatsächlich verbrauchte Heizenergie in einem bestimmten Zeitraum muss mit durchschnittlichen Gradtagszahlen auf einen vergleichbaren Wert umgerechnet werden. Geschieht dies nicht, ist die Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden an verschiedenen Standorten und Verbrauchswerten aus unterschiedlichen Jahren nicht mehr gegeben.  

 

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